Barrierefreiheitsstärkungsgesetz,
BFSG, Barrierefreiheit oder digitale Barrierefreiheit
Viele Begriffe, die zurzeit die Suchmaschinen zum Glühen bringen – mit einem gemeinsamen Ziel, die Inhalte von Webseiten für jeden zugänglich zu machen. Aber was bedeutet das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Webseiten Betreiber?
Inhalt
Am 28.06.2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft.
Wie mit allen Gesetzen, die eingehalten werden müssen, liegt die Kunst darin zu verstehen, was der Gesetzgeber eigentlich genau damit fordert. Das ist hier nicht anders. Betroffene, die Ihre Dienstleistungen auf Webseiten anbieten sowie Onlineshop Betreiber durchforsten aktuell das Internet nach Hinweisen und Hilfestellungen rund um dieses Thema.
Bin ich betroffen? Was muss ich tun, wenn ich betroffen bin? Bis wann muss ich alles umgesetzt haben? Und was passiert, wenn ich dem nicht nachkomme?
Auch wir als Online-Marketing-Agentur haben uns durch diesen Gesetztesdschungel gekämpft, damit wir Ihnen die Umsetzung zur Barrierefreiheit Ihrer digitalen Webpräsenz ermöglichen können. An unserem erlernten Wissen lassen wir Sie gerne teilhaben. Zusammenfassend finden Sie hier alle relevanten Inhalte kompakt und einfach zusammengestellt. Wir beschränken uns in diesem Beitrag inhaltlich und thematisch allerdings nur auf den Teil der digitalen Barrierefreiheit, also die Webpräsenz auf Webseiten von Dienstleistungen und Onlineshops.
Nach dem Lesen dieses Beitrags brauchen Sie kein Glossar mehr, um die für Sie wichtigen Fragen zum Thema zu beantworten. Alles, was Sie brauchen, ist eine Tasse Kaffee oder eine Tasse Tee.
Warum hat der Gesetzgeber das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erlassen?
Das Gesetz wurde erlassen, um Menschen mit Einschränkungen, egal welcher Art, den digitalen Zugang zu erleichtern. Jeder soll die gleichen Möglichkeiten haben, in den Genuss des digitalen Wandels zu kommen, um davon profitieren zu können. Auch wenn die Frist zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt bereits am 28.06.2025 endet, wurde es bereits 2021 erlassen. Bei Ämtern und Behörden ist es bereits in Kraft.
Wer muss das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzen?
Eigentlich jeder, der auf seinen Seiten dem Endverbraucher die Möglichkeit anbietet, mit ihm eine Vertragsanbahnung oder ein Vertragsverhältnis abzuschließen. Beispiel: Sie sind eine Praxis und bieten Schönheitsbehandlungen an, vertreiben aber an sich keine Produkte auf Ihrer Website. Lediglich dient Ihre Seite der Information, zur Steigerung der Bekanntheit und damit Ihre Kunden bei Ihnen Behandlungen buchen können. In diesem Falle dient Ihre Seite zur Vertragsanbahnung und Sie sind verpflichtet, die Anforderungen der Barrierefreiheit auf Ihren Webseiten umzusetzen. Für alle, die es genauer wissen möchten – Hier geht’s zum Gesetzes-Dschungel.
Gibt es keine Ausnahmen beim BFSG?
Doch. Es gibt Ausnahmen. Der B2B-Sektor ist ausgenommen. Und nach § 3 Absatz 3 BFSG sind Kleinstunternehmen, also diejenigen mit weniger als zehn Beschäftigte und mit höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, vom BFSG ausgenommen.
Was bedeutet jetzt die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Inhaltlich schreibt das Gesetz vor, dass eine Webseite den Anforderungen laut europäischer Norm EN 301 549, die an die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA ausgerichtet ist, dieser entsprechen soll. Offizielle Details dazu hier im Gesetzestext.
Allgemeines Grundverständnis besagt hier:
Wahrnehmbarkeit
- Die Informationen und Funktionen müssen für alle Nutzergruppen leicht zugänglich sein, wie durch alternative Textformate, Vorlesefunktionen oder kontrastreiche Gestaltung.
Bedienbarkeit
- Produkte und Dienstleistungen müssen ohne besondere Erschwernis bedient werden können, z. B. durch Tastatursteuerung oder Sprachsteuerung.
Verständlichkeit
- Inhalte und Bedienprozesse müssen klar und verständlich sein, z. B. durch einfache Sprache und eindeutige Navigation.
Robustheit
- Die Systeme müssen mit unterschiedlichen Hilfsmitteln und Assistenztechnologien kompatibel sein.
Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit einer Webseite für Menschen mit:
Sehbehinderungen & Farbenblindheit
Barrieren auf Webseiten sind:
- Schwierigkeit beim Erkennen von Text, Kontrasten, Bildern und Layouts
- Farben können nicht oder falsch unterschieden werden
Anforderungen, die erfüllt werden sollten:
- Ausreichend hoher Farbkontrast, z. B. bei der Textfarbe zum Hintergrund
- Text soll skalierbar und vergrößerbar sein ohne Layoutverlust
- Sinnvolle Alternativtexte (Alt-Tags) für alle Bilder und Grafiken
- Screenreader-Kompatibilität durch Erstellen einer korrekten HTML-Semantik sowie zuweisen von ARIA Rollen
- Tastaturbedienbarkeit ohne Maus über Tab-Steuerung
Hörbeeinträchtigungen (gehörlos oder schwerhörig)
Barrieren auf Webseiten sind:
- Akustische Informationen sind nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmbar
- Inhalte von Videos sind ohne Untertitel unverständlich
Anforderungen, die erfüllt werden sollten:
- Ergänzen von Untertiteln für Videos
- Transkriptionen für Audioinhalte, z. B. bei Podcasts, Interviews
- Visuelle Hinweise statt rein akustischer Signale, z. B. Warnhinweise optisch gestalten und nicht nur als Ton wiedergeben
- Leichte Sprache kann zusätzlich unterstützen
Motorische Einschränkungen durch körperliche Beeinträchtigung
Barrieren auf Webseiten sind:
- Die Nutzung von Maus oder Touchscreen ist schwierig oder gar unmöglich
- Feine Bewegungen, z. B. Scrollen, Drag & Drop, Einfügungen, sind problematisch
Anforderungen, die erfüllt werden sollten:
- Hilfsmittel ermöglichen, z. B. für Sprachsteuerung und Spezialtastaturen, eine Tastaturbedienbarkeit muss vollständig möglich sein
- Verwendung von großen und klickbaren Schaltflächen
- Verzichten auf Zeitlimits beim Ausfüllen von Formularen
Kognitive oder Lernbeeinträchtigungen
Barrieren auf Webseiten sind:
- Die Schwierigkeit, komplexe Inhalte zu erfassen
- Eine Überforderung durch lange Texte, viele Auswahl-Optionen oder eine unklare Navigation
Anforderungen, die erfüllt werden sollten:
- Verwendung von einfacher und klarer Sprache
- Erstellung von kurzen Sätzen und Absätzen
- Verwendung von Piktogrammen oder Icons zur Unterstützung von Texten
- Verwendung einer logischen und intuitive Navigation
- Anbieten einer visuellen Unterstützung bei Prozessen, z. B. Fortschrittsanzeige bei Formularen
- Eine Vermeidung von Fachbegriffen. Sind diese notwendig, dann Erklärung ergänzen
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Website die Anforderungen erfüllt, unterstützen wir Sie gerne mit unserem Audit Paket.
Was kann passieren, wenn Sie der Umsetzung Ihrer Website nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nicht nachkommen?
Hier riskieren Sie Bußgelder und Abmahnungen in empfindlichen Höhen von mehreren Tausend Euro. Denn auch Wettbewerber, Verbraucherschutzverbände und Behindertenverbände können Sie abmahnen. Des Weiteren können Barrieren von Nutzern gemeldet werden. Hierfür sind die Marktüberwachungsbehörden der einzelnen Länder zuständig. Auch ein Image und Vertrauensverlust ist im B2C Bereich nicht zu unterschätzen. Der Zeiten wandel zeigt deutlich, dass Soziale Verantwortung einen immer größeren Stellenwert bei den Menschen erzielt.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Fluch oder Segen?
Sicherlich kann man im ersten Moment als betroffener Betreiber einer Website das neue Gesetz und die damit verbundenen Anforderungen als einen weiteren bürokratischen Fluch des Gesetzgebers ansehen. Schließlich ist die Umsetzung der Anforderungen auf den meisten Webseiten mit viel Mühe und Zeit und somit auch ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor. Neue Ressourcen müssen bereitgestellt werden, die gerade bei kleinen Unternehmern und Dienstleistern die Frage aufkommen lässt: „Was habe ich eigentlich davon?“ Fakt ist: Die Umsetzung ist Pflicht. Wir kommen also nicht drumherum, unsere Webseiten barrierefrei zu gestalten. Daher konzentrieren wir uns auf den Mehrwert, den wir mit diesen Maßnahmen erreichen können. Denn wie so oft gilt, was für uns im ersten Moment schlecht erscheint, kann auch was Gutes mit sich bringen.
Schauen wir uns daher einmal die positiven Seiten an.
Zielgruppenerweiterung – SEO-Vorteile – Usability für alle – Imagestärkung
Erweitern und erneuern wir unsere Zielgruppe
Wenn wir den Begriff Barrierefreiheit hören, denken wir in erster Linie an lokale Ortschaften, an denen Rampen erreichtet werden, Aufzüge bereitgestellt oder Eingänge verbreitert werden, um diese für Menschen mit körperlichen Einschränkungen zugänglich zu machen. Fern ab davon liegt der Gedanke, dass Barrierefreiheit viel mehr ist. Dazu gehören unter anderem nämlich auch Menschen mit Sehbehinderung, Farbenblindheit, Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit, motorischen Einschränkungen oder Lernbehinderungen.
Wussten Sie, dass 61 % der Menschen mit Beeinträchtigungen sehr häufig bis häufig online einkaufen? Und im Vergleich dazu etwa nur etwa 51 % der Menschen ohne Beeinträchtigung. Auch wenn der Fokus hierauf im Online-Handel liegt, kann er repräsentativ als Kennzahl für alle digitalen Angebote gewertet werden, da der Grund hierfür auf die eingeschränkte Mobilität zurückzuführen ist, welche sich natürlich auf alle Bereiche des Alltags übertragen lässt. Das macht eindeutig klar, dass wir diese Zielgruppe nicht vernachlässigen sollten.
Was bedeutet das für uns als Anbieter von digitalen Angeboten in Zahlen?
Durch zusammengefasste Quellen der WHO, Destatis, Aktion Mensch und Fachportalen kommen wir auf eine Gesamtschätzung von ca. 16–21 Mio. Menschen. Das entspricht etwa 20–25 % der Bevölkerung mit digital relevanten Einschränkungen bei der Bedienbarkeit digitaler Inhalte. Auch diesen Teil der Bevölkerung können wir zukünftig bei der Nutzung unserer digitalen Inhalte unterstützen und so unsere Zielgruppen erweitern, wenn nicht sogar als neue Zielgruppe definieren. Ein klarer Mehrwert.
Quellen: zusammenhalt-durch-teilhabe.de, WHO, Farbsehstörung.org, BAG Selbsthilfe, Aktion Mensch, BMAS
Quellen: Statistisches Bundesamt (Destatis), Destatis 2023
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Vorteile für alle
13,04 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen
davon 10.6 Millionen mit anerkannten Behinderungen
davon 7,8 Millionen mit anerkannten Schwerbehinderungen
In 6 Schritten zur barrierefreien Website
Wenn Sie noch nicht genau wissen, wie Sie strukturiert vorgehen können, um Ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten, haben wir kurz und knapp für Sie einen kleinen Wegweiser zusammengefasst.
1. Erstanalyse der Webseiten
Führen Sie eine Erstanalyse Ihrer Webseiten durch.
Unser Tipp: erstellen Sie eine Checkliste mit den Anforderungen, die erfüllt werden sollen. Testen Sie auch manuell auf Funktionen, wie Screenreader, Tab-Bedienung oder Skalierbarkeit. Tragen Sie hier Ihre Ergebnisse vor und nach der Umsetzung ein.
2. Webseiten Audit
Führen Sie mit anerkannten automatisierten Prüftools und mithilfe manueller Hilfsmittel Ihr Webseiten Audit durch. Dokumentieren Sie die angezeigten Barrieren.
3. Erstellung eines Maßnahmenplans
Aus den Ergebnissen Ihres Audits erstellen Sie einen Maßnahmenplan.
4. Technische Umsetzung
Setzen Sie die Schritte aus Ihrem Maßnahmenplan um.
5. Integration der Rechtsvorgaben
Erstellen Sie die nötigen Dokumente, die das Gesetz vorgibt, und binden Sie diese an den empfohlenen Positionen auf Ihrer Website ein.
6. Abschluss Audit und Dokumentation
Führen Sie ein erneutes Audit durch, um zu überprüfen, ob Ihre Barrieren behoben wurden. Übertragen Sie die Ergebnisse in Ihrer Vorher-Nachher Checkliste. Erstellen Sie eine Dokumentation darüber, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben und welche Barrieren noch behoben werden müssen. Sollte es zu einer Prüfung Ihrer Website kommen, wird ein solches Dokument zur Vorlage empfohlen.
Nun wünschen wir Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung zu Ihren barrierefreien Webseiten. Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir finden gemeinsam Ihre Lösung, ganz individuell auf Sie abgestimmt.
SEO-Vorteile – Machen wir Suchmaschinen glücklich
Ein gutes Online-Marketing ist für Webseiten unerlässlich. Dazu zählt neben vielen weiteren Marketing-Strategien vor allem ein gut funktionierendes SEO. In Bezug auf die Umsetzung der Webseiten zur Barrierefreiheit schlagen wir hier „Zwei Fliegen mit einer Klappe“.
- Schaffen wir saubere HTML-Codes und eine semantische Struktur für die Zugänglichkeit der Screenreader. Diese verstehen auch die Suchmaschinen besser.
Eine gute Struktur = bessere Crawlbarkeit = Ranking Potenzial steigt. - Wir vergeben sinnvolle Alt-Texte für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen. Das liefert Suchmaschinen Informationen über den Bildinhalt und erhöht damit die Sichtbarkeit bei Bildersuchen und im allgemeinen Ranking.
- Verwendung einer klaren und einfachen Sprache. Dies ist auch für Suchmaschinen verständlicher als komplexe verschachtelte Inhalte.
- Intuitive Navigation und sinnvolle Linktexten. Damit verbessern wir die gesamte UX aller Nutzer – auch die der Suchmaschinen – und wissen, wohin die Reise geht.
- Wir optimieren unsere Ladezeiten und stellen unser Layout hinten an. Oft stehen ein gewünschtes Webseiten-Layout und Design im Konflikt mit den Ladezeiten der Seiten. Schnellere Ladezeiten sind jedoch ein wichtiger Faktor für die SEO-Bewertung.
- Bei Medieninhalte vergeben wir Textalternativen. Hiermit unterstützen wir die Keyworddichte und deren Relevanz. Hiermit können Suchmaschinen die Inhalte besser auslesen und somit auch indexieren.
- Wir erhöhen die Verweildauer auf unseren Webseiten. Unsere Nutzer finden sich leichter auf den Seiten zurecht, da sie einfach und übersichtlich sind. Suchmaschinen messen, wie lange unsere Seiten besucht werden und stufen diese als wertvoll ein.
Bessere Usability für alle mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Usability ist kein Begriff, der erst mit der Barrierefreiheit entstanden ist. Vielmehr ist es der Grundsatz für jede Webseite. Jeder Nutzer einer Webseite sollte sich einfach und intuitiv zurechtfinden. Sicherlich ergibt sich nun automatisch ein Refresh der Usability, welche sich durch die Anpassungen der Webseiten für die Anforderungen aus dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ergeben.
- Klare Navigation, gute Kontraste und eine einfache Sprache
- Eine intuitive Orientierung durch neue verständliche Strukturen
- Noch besser auf Mobile optimiert, mit größeren Buttons und besserer Lesbarkeit
- Auch ältere Menschen werden jetzt mehr im Digitalem Wandel abgeholt
Imagegewinn und wirtschaftliche Vorteile auf einen Blick
- Erneuerung und Erweiterung der Zielgruppe
- Conversion Erhöhung durch einfache und verständliche Prozesse
- Eine höhere Nutzerfreundlichkeit der Seiten bedeutet weniger Absprünge
- Klarer Wettbewerbsvorteil gegenüber nicht barrierefreien Webseiten
Alles in allem kann man sagen: Ja. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt uns zunächst einmal vor vielen neuen Herausforderungen. Ein neuer Gesetzesdschungel, der erst einmal unüberwindbar scheint. Keine klaren Regeln, nach denen vorgeschrieben ist, was, wie auf welchen Seiten umgesetzt werden muss. Daher ist hier auch noch ergänzend zu sagen, dass die Barrierefreiheit auf einer Webseite kein einmaliger Aufwand ist, sondern ein laufender Prozess. Auf der anderen Seite haben wir herausgefunden, dass wir durch die Anpassung unserer Webseiten einen Teil zur Inklusion beitragen und so auch gleichzeitig unsere Zielgruppe erweitern oder gar eine neue Zielgruppe für uns gewinnen können. Dies bietet – nüchtern betrachtet – einen großen Mehrwert. Automatisch kurbeln wir unsere SEO-Performance an, verbessern die allgemeine Usability und steigern unser Image.
Im Endeffekt also eine Win-Win Situation für alle.
Gestalten Sie nun Ihre Webseiten barrierefrei und vermeiden Sie rechtliche Risiken
Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung – individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse, zeitnah und SEO optimiert.